Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) der SelLED AG, Stand 2021

1 Allgemeines
1.1 SelLED AG, Aliothstrasse 4, 4142 Münchenstein. Die rechtlichen Beziehungen zwischen der SelLED AG und dem Besteller bzw. Käufer (nachfolgend „Kunde“) richten sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Soweit keine abweichenden Individualabreden getroffen wurden, bilden die vorliegen-den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die aus-schliessliche Grundlage für sämtliche zwischen der Sel-LED AG und dem Kunden abgewickelten Geschäfte. An-derslautende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter sind deshalb nur dann gültig, wenn und soweit sie von der SelLED AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dem Hinweis eines Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht die Sel-LED AG hiermit ausdrücklich. Sollte der Kunde mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, muss er die SelLED AG unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen. Für den Fall eines schriftlichen Widerspruchs behält sich die SelLED AG vor, ihre Angebote und Lieferungen ersatzlos zurückzuziehen, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche irgendwelcher Art ableiten kann.
1.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch die SelLED AG schriftlich oder auf elektro-nischem Weg akzeptiert worden ist (Auftragsbestätigung). Die SelLED AG ist frei, Bestellungen ohne Begründung ab-zulehnen.
1.3 Sollten einzelne der vorliegenden Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsich-tigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck erreicht wird.
1.4 Die vorliegende Version der AGB ersetzt sämtliche frühe-ren Versionen.

2 Technische Vorschriften
2.1 Mangels abweichender Vereinbarung entsprechen die Produkte der SelLED AG den im Zeitpunkt der Lieferung in der Schweiz gültigen technischen Vorschriften.
2.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die am Einsatzort massgebenden technischen Vorschriften eingehalten wer-den. Soweit diese von den schweizerischen Vorschriften abweichen, hat der Kunde bei der Bestellung die notwen-digen Modifikationen schriftlich und detailliert zu verlangen.

3 Lieferbedingungen
3.1 Mangels abweichender Vereinbarung gelten Lieferfristen und Liefertermine als ungefähre Angaben. Sie beziehen sich auf die Bereitstellung der bestellten Produkte im Werk der SelLED AG in Münchenstein.
3.2 Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (Ziff. 1.2) und sobald allfällige Vorauszahlungen oder Sicherheiten ge-leistet wurden, sämtliche technischen Fragen geklärt sind und allfällige behördliche Genehmigungen vorliegen.
3.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seine Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten nicht oder ver-spätet erfüllt oder wenn Verzögerungen durch höhere Ge-walt, behördliche Massnahmen, Betriebsstörungen, Ma-schinendefekte oder wegen verspäteter bzw. fehlerhafter Zulieferung von Rohwaren, Halb- oder Fertigfabrikaten ein-treten.
3.4 Falls der Kunde mit einer Vorauszahlung oder der Zahlung aus einer früheren Lieferung im Rückstand ist, ist die Sel-LED AG ohne weiteres berechtigt, mit der Ausführung neuer Bestellungen zuzuwarten oder diese ganz oder teil-weise zurückzuhalten, bis alle Zahlungsrückstände begli-chen sind.
3.5 Wird ein bestimmter Liefertermin vereinbart, gelten die Zif-fern 3.2 bis 3.4 analog.
3.6 Wegen verspäteter Lieferung stehen dem Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch irgendwelche Minderungs- oder Schadenersatzansprüche (weder für direkte noch indirekte Schäden) zu. Jegliche Haftung der SelLED AG sowie de-ren Hilfspersonen ist soweit gesetzlich zulässig wegbedun-gen.
3.7 Die SelLED AG ist berechtigt, Teillieferungen zu erbringen. Sie trägt die dadurch allenfalls entstehenden Mehrkosten, sofern diese Teillieferungen nicht wegen mangelnder Mit-wirkung oder Zahlungsrückständen des Kunden oder auf dessen Wunsch erfolgen.
3.8 Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Lieferung bzw. Teillieferung im Werk der SelLED AG zur Abholung durch den Kunden bzw. dessen Frachtführer be-reitsteht und dem Kunden dieser Termin mitgeteilt worden ist.

4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Bei den in den Katalogen, Preislisten und auf der Website der SelLED AG aufgeführten Preisen handelt es sich um Richtpreise, die als solche nicht verbindlich sind. Preis-, Sortiments- und Produktänderungen bleiben jederzeit vor-behalten. Bestellungen, auch im Online-Bestellsystem, Aufträge und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsabschluss.
4.2 Verbindlich sind erst die in einer konkreten Offerte oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern in der Offerte oder im Begleitschreiben nicht anders geregelt, sind Offerten längstens 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Bestellt der Kunde geringere Stückzahlen als offe-riert, bleiben Mindermengen- oder sonstige Zuschläge vor-behalten.
4.3 Alle Preise der SelLED AG verstehen sich netto (exkl. MWST) ab Werk der SelLED AG in Münchenstein, Schweiz („Ex Works“, gemäss Incoterms 2010).
4.4 Sämtliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherun-gen, öffentliche Abgaben und Gebühren (z.B. Mehrwert-steuer, Zölle, Ausfuhr-, Durchfuhr und andere Bewilligun-gen etc.) sind nicht in den Preisen inbegriffen und gehen zu Lasten des Kunden. Soweit die SelLED AG diese Kos-ten vorschiesst, sind sie ihr vom Kunden zu erstatten.
4.5 Auf Leuchten und Leuchtmittel werden vorgezogene Re-cycling Gebühren (vRG) erhoben. Für Leuchten gelten ver-schiedene Tarifstufen, Leuchtmittel sind mit einem einheit-lichen Tarif belegt. Diese Tarife gelten in der gesamten Schweiz einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verord-nung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB). Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich bzw. unter www.slrs.ch einzuse-hen.
4.6 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort fällig und durch den Kunden ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die SelLED AG behält sich vor, ganze oder teil-weise Vorauszahlung zu verlangen. Für Privatkunden gilt Vorauskasse, Barbezahlung, EC/Visa oder via Twint.
4.7 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Über-gabe, Transport, Abnahme oder Installation der Lieferung aus nicht von der SelLED AG zu vertretenden Gründen verzögert oder verunmöglicht werden. Dasselbe gilt, wenn einzelne Produkte fehlen oder mangelhaft sind.
4.8 Hat ein Kunde mehrere offene Rechnungen, so ist die Sel-LED AG berechtigt, Zahlungen auch bei gegenteiliger An-weisung des Kunden auf die älteste(n) offene(n) Rech-nung(en) anzurechnen.
4.9 Der Kunde anerkennt, dass eine Verrechnung von Voraus-zahlungen oder Zahlungen für Lieferungen mit allfälligen Forderungen des Kunden gegenüber der SelLED AG aus-geschlossen ist. Ausgenommen sind Forderungen des Kunden, die von der SelLED AG ausdrücklich schriftlich zur Verrechnung anerkannt oder die durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurden.
4.10 Auf verspäteten Zahlungen hat der Kunde auch ohne vor-herige Mahnung einen Verzugszins von 8% p.a. zu bezah-len. Die SelLED AG ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch ei-nen Dritten besorgen zu lassen. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.
4.11 Die SelLED AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. allfällige Nebenkosten und Verzugszinsen) Eigentü-merin der gesamten Lieferung. Der Käufer darf über die mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Ware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum der SelLED AG hinweisen und diese unverzüglich benachrich-tigen.

5 Mängelrüge, Garantie
5.1 Die Produkte sind vom Kunden sofort nach Eingang sorg-fältig auf Vollständigkeit (Stückzahl), Richtigkeit (Typen) und auf mögliche Mängel zu untersuchen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind unter Vorbehalt anzu-nehmen und dem zuständigen Frachtführer umgehend zwecks Sachverhaltsabklärung und Wahrung aller Rechte anzuzeigen.
5.2 Allfällige Fehlmengen, Falschlieferungen und/oder Mängel der gelieferten Produkte sind der SelLED AG unverzüglich, spätestens jedoch 5 Kalendertage nach Übergabe der Pro-dukte an den Kunden bzw. dessen Frachtführer im Werk der SelLED AG, schriftlich und unter genauer Bezeichnung der festgestellten Unstimmigkeiten bzw. Mängel mitzutei-len. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist (massgebend ist das Eingehen der Mängelrüge bei der SelLED AG) gilt die Lieferung mit Bezug auf Fehlmengen, Falschlieferun-gen sowie offene Mängel als genehmigt.
5.3 Die SelLED AG steht für Service und Qualität. Dies unter-streichen wir mit der Gewährung einer 5-Jahre-Hersteller-garantie auf SelLED-Produkte nach Maßgabe der nachfol-genden Bestimmungen: Wir garantieren, unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, dass unsere Produkte während des Garantiezeitraums von 5 Jahren frei sind von Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehlern. Die Ga-rantie gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung bzw. Teil-lieferung im Werk der SelLED AG zur Abholung durch den Kunden bzw. dessen Frachtführer bereitsteht und dem Kunden dieser Termin mitgeteilt worden ist, bei bestim-mungsgemäßem Gebrauch der Produkte innerhalb der Produktspezifikationen. Von diesen 5 Jahren ausgenom-men sind folgende Produkte, Komponenten oder Sachver-halte: die SelLED AG steht für Service und Qualität. Dies unterstreichen wir mit der Gewährung einer 5-Jahre-Her-stellergarantie auf SelLED-Produkte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen: Wir garantieren, unabhän-gig von der gesetzlichen Gewährleistung, dass unsere Pro-dukte während des Garantiezeitraums von 5 Jahren frei sind von Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehlern. Die Garantie gilt ab dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung bzw. Teillieferung im Werk der SelLED AG zur Abholung durch den Kunden bzw. dessen Frachtführer bereitsteht und dem Kunden dieser Termin mitgeteilt worden ist, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Produkte innerhalb der Produktspezifikationen. Von diesen 5 Jahren ausge-nommen sind folgende Produkte, Komponenten oder Sachverhalte:
• Ware die vom Käufer oder dessen Kunden weiterverarbei-tet / verändert wurde
• Lose gelieferte LED Stripes: 2 Jahre Garantie
• Halbfertigprodukte (z.B. teilkonfektionierte Lösungen)
• Aussenleuchten und Leuchten in Aussenanwendungen: 2 Jahre Garantie
• Nex Flex: 3 Jahre Garantie
• Leuchtmittel mit GU10 Fassungen: Unex Ridl 7 haben 2 Jahre, alle nicht Unex GU10 Leuchtmittel keine Garantie
• Batterien/Akkus in Leuchten oder lose geliefert: 1 Jahr Ga-rantie
• Bewegungsmelder/Leuchten mit Bewegungsmelder: 2 Jahre Garantie
• Schäden, die die Funktion des Produkts nicht beeinträchti-gen, z.B. Kratzer, Risse, Dellen, Beulen, Lackierung, deko-rative Ausstattung, etc.,
• Schäden aufgrund von Bedingungen der Stromversor-gung, einschließlich kurzzeitigen Spannungsspitzen, Über/- Unterspannung,
• Schäden, welche auf Softwarefehler, Bugs, Viren oder Ähnliches zurückzuführen sind,
• Schäden aufgrund höherer Gewalt,
• Komponenten und Teile, die dem Verschleiß oder der na-türlichen Alterung unterliegen, wie z.B. Dichtungen, Kunst-stoffteile, Anschlussleitungen, etc.
Jede weitere Garantieleistung oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Programmierung, Transport, Demontage und Wie-dermontage von Leuchten und Apparaten oder deren Be-standteile sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für instand gesetzte / getauschte Teile oder Ersatzlieferungen endet mit der Garantiefrist für das gesamte Produkt. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist, dass die Leuchtmittel / Strips und Leuchten mit den von SelLED AG spezifizierten, ge-prüften und gelieferten Betriebsgeräten betrieben wurden. Der Lieferant setzt den Besteller davon in Kenntnis, daß die zur Durchführung des kaufmännischen Geschäftsab-laufes erforderlichen Daten des Bestellers gespeichert werden. Abweichungen vom ursprünglichen Produkt auf-grund technischen Fortschritts sowie vertretbare Abwei-chungen hinsichtlich Design und Eigenschaften sind vor-behalten.
5.4 Allfällige verdeckte Mängel sind der SelLED AG innert der Garantiefrist innert 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Auf Verlangen hat der Kunde der SelLED AG das defekte Produkt zur Verfügung zu stellen. Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, die nachweisbar auf eine fehlerhafte Fabrikation, mangelhaftes Material o-der das Nichteinhalten der massgebenden bzw. vereinbar-ten technischen Vorschriften (vorangehend Ziff. 2) zurück-zuführen sind.
5.5 Von der Garantie ausgeschlossen sind Nicht- oder Fehl-funktionen, die auf nicht bestimmungsgemässen Ge-brauch, unsachgemässe Behandlung oder Lagerung, auf Missachtung von Installations- oder Betriebsvorschriften, auf Manipulationen am Produkt, mangelhafte Wartung, Überlastung oder sonstige übermässige Beanspruchung, schädliche Witterungs- und sonstige Umwelteinflüsse, chemische, elektrolytische oder elektromagnetische Ein-flüsse sowie auf Interferenzen mit anderen Produkten zu-rückzuführen sind. Unterschiedliche Werkstoffe dehnen sich bei Temperaturveränderungen unterschiedlich aus. So auch Aluminiumprofile und Kunststoffabdeckungen/Dif-fusoren. Bei einer Temperaturveränderung von 20° kann es zu einer Ausdehnung / Schrumpfung der Materialien kommen und zu entsprechenden Spaltmassen bzw. Län-genveränderungen führen. Ebenso ist dies bei der Installa-tion beispielsweise von Wand zu Wand zu beachten. Dies ist kein Produktmangel sondern ist ein materialspezifischer physikalischer Vorgang. Zudem gilt auf Eigenkonfektionen und selbst eingeklebte LED Bänder kein Garantiean-spruch. Alle Sonderanfertigungen können nicht retourniert werden und werden gemäss Auftrag verrechnet. Im Garan-tiefall wird nach Wahl der SelLED AG entweder das de-fekte Produkt ersetzt oder dem Kunden eine Preisminde-rung gewährt. Jegliche weitergehende Haftung der SelLED AG oder deren Hilfspersonen sind wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere bestehen keiner-lei Ansprüche des Kunden oder Dritter auf Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstan-den sind, wie Programmierung, Montage-, Installationskos-ten, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn oder andere direkte oder indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, namentlich unmittelbare sowie mit-telbare Schäden Dritter, die durch Fehl- oder Nichtfunktion der gelieferten Produkte verursacht wurden, etc. Ebenso besteht keine Garantie für Material, an dem vom Kunden oder von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder für das die Montage- oder Betriebsvor-schriften des Lieferanten nicht eingehalten wurden. Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Ap-parate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Kunden hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prü-fung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus re-sultierenden Kosten zu Lasten des Kunden. Mit der Aus-nahme von Preisminderungen setzt jegliche Garantie vo-raus, dass das defekte Material verpackt und franko Sel-LED AG zugestellt wird. Folgende Informationen zur Le-bensdauer von Leuchten sind zu beachten: Die Lebens-dauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhal-tung der in den technischen Daten angegebenen Stan-dard-Betriebsbedingungen abhängig. Leuchten sind Ver-schleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unter-schiedlich ist (1’000 bis 60’000 Stunden) und von den Be-triebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Die An-gabe der Lebensdauer einer Leuchte geschieht in Form von Betriebsstunden (z. B. mittlere Lebensdauer = 50‘000 Stunden) und wird unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Wird die Lebens-dauer in Form von Betriebsjahren angegeben, basiert dies ebenfalls ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsinter-valle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen. Grenzwerte für Temperaturen, Umgebungs-temperatur 25°C und Spannungen dürfen nicht überschrit-ten werden, das Produkt darf keinen nicht bestimmungs-gemässen mechanischen oder anderen Belastungen aus-gesetzt sein. Der Lichtstromrückgang bei LED Lichtquellen ist bis zu einem Wert von 0,6 % pro 1000 h Betriebsstun-den normal und somit nicht von der Garantie erfasst. Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LED-Modulen beträgt die mittlere Nennausfallsrate 0,2%/1000 Betriebsstunden, sofern die mittlere Nennlebensdauer und Nennausfallsrate der Geräte oder Bauteile in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Katalog, Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) nicht anders definiert sind. Diese gilt unter den unten an-geführten Bedingungen. Jegliche Garantie setzt voraus, dass das defekte Material der Firma SelLED AG verpackt franko Domizil zugestellt wird. Die Garantie umfasst aus-schliesslich Produktausfälle die durch nachgewiesene Ma-terial-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate über-steigen. Die SelLED AG behält sich vor, über die Berechti-gung des Garantieanspruchs nach Produktprüfung selbst zu entscheiden. Die Garantie erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch den Garanten Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Die Farbtoleranz von LED-Modu-len ist von der Herstellergarantie nicht umfasst. Der Licht-strom und die Leistung unterliegen bei einem neuem LED-Modul / Lichtquelle einer Toleranz von +/- 10%. Bei Nach-lieferungen von LED Modulen / Lichtquellen / Leuchten kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichtei-genschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kom-men. Vereinbarte Haftungsbegrenzungen gelten für den Garantieanspruch entsprechend. 5.6 Falls der Kunde Produkte beanstandet, die sich als män-gelfrei herausstellen, kann dem Kunden der Prüfaufwand der SelLED AG in Rechnung gestellt werden.

6 Planung und Beratung durch selLED AG
6.1 Soweit die SelLED AG für den Kunden Beleuchtungskon-zepte erarbeitet oder ihn diesbezüglich berät, handelt es sich um Gefälligkeitsleistungen, für welche die SelLED AG keinerlei Haftung übernimmt. Davon ausgenommen ist das Einhalten konkret messbarer Vorgaben (z.B. Beleuch-tungsstärke), sofern die SelLED AG im Einzelfall schriftlich eine entsprechende Haftung übernimmt.

7 Vom Kunden gewünschte Reparaturen
7.1 Falls der Kunde ausserhalb der geltenden Garantiebestim-mungen Produkte durch die SelLED AG reparieren lässt, trägt er die entsprechenden Kosten, insbesondere für Auf-wand, Material und Transport.
7.2 Wünscht der Kunde für solche Reparaturen einen Kosten-voranschlag, hat er dies der SelLED AG im Voraus mitzu-teilen. Der Kunde trägt die Kosten des Kostenvoranschlags unabhängig davon, ob die Reparatur vorgenommen wird oder nicht.

8 Besondere Pflichten des Kunden
8.1 Die Produkte dürfen nur durch ausgebildete Starkstrom-Fachleute (Elektriker) montiert/demontiert und gewartet werden. Achtung: Starkstrom bedeutet Lebensgefahr!
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle generellen sowie die mass-gebenden örtlichen Vorschriften für die Montage/Demon-tage, den Betrieb und die Wartung der Produkte zu beach-ten und einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, die produktbezogenen Montage-, Bedienungs- und Wartungs-anleitungen der SelLED AG zu beachten und einzuhalten.
8.3 Falls der Kunde Produkte der SelLED AG an Dritte liefert oder durch Dritte installieren lässt, hat er diese Dritten schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften gemäss den vo-rangehenden Ziffern 8.1 und 8.2 zu verpflichten und dafür zu sorgen, dass die Montage-, Bedienungs- und Wartungs-anleitungen den Dritten in einer für diese verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem sind diese Dritten schriftlich zu verpflichten, die Pflicht gemäss dieser Ziffer 8.3 auf allfällige weitere Abnehmer zu übertra-gen.
8.4 Wird ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden durch Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden oder einer seiner Hilfspersonen oder seiner Abnehmer oder Un-terabnehmer etc. verursacht und aus diesem Grund die selLED AG in Anspruch genommen, steht dieser ein Rück-griffsrecht auf den Kunden zu. Dieser hat die SelLED AG auf erstes Verlangen vollumfänglich schadlos zu halten und ihr auch die Kosten für die Abwehr der Inanspruch-nahme zu ersetzen.

9 Geistiges Eigentum
9.1 Das geistige Eigentum an sämtlichen Produkten (inkl. Know-how) gehört ausschliesslich der SelLED AG bzw. deren Lieferanten, die alleine berechtigt sind, gegebenen-falls gewerbliche Schutzrechte (Patente, Designs, Topo-graphien etc.) zu registrieren. Sämtliche Urheberrechte an Soft- bzw. Firmware, Kostenvoranschlägen, technischen Zeichnungen, der Gestaltung der Produkte, an Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie an sonsti-gen Unterlagen stehen uneingeschränkt der SelLED AG bzw. deren Lieferanten zu.
9.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichen-des vereinbart wird, gilt diese Regelung auch dann, wenn die SelLED AG kundenspezifische Anpassungen, Vor-schläge, Projektskizzen oder Entwicklungen vornimmt. Solche Unterlagen und Dokumente der SelLED AG dürfen ohne deren ausdrückliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich ge-macht werden.
9.3 Soweit der Kunde der SelLED AG Unterlagen/Daten (Zeichnungen, Pläne, Masse, Muster etc.) zustellt, sichert er zu, dass diese Unterlagen/Daten frei von Schutzrechten Dritter sind und im Rahmen des jeweiligen Projekts durch die SelLED AG benützt und gegebenenfalls bearbeitet werden dürfen.

10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1 Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der SelLED AG und dem Kunden unterstehen schweizerischem materiel-lem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
10.2 Die SelLED AG behält sich eine jederzeitige Änderung die-ser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehun-gen zwischen der SelLED AG und dem Kunden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig o-der unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
10.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der schweizerische Sitz der SelLED AG.
10.4 Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Sel-LED AG sind ausschliesslich die Gerichte am schweizeri-schen Sitz der SelLED AG zuständig. Die SelLED AG bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen zu-lässigen Gerichtsstand zu belangen.